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   BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 1427.79   

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https://dejure.org/1980,5095
BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 1427.79 (https://dejure.org/1980,5095)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1980 - 1 B 1427.79 (https://dejure.org/1980,5095)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1980 - 1 B 1427.79 (https://dejure.org/1980,5095)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 1427.79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz, daß Asylbewerber keine unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Rasse, der Religion, des Herkunftslandes oder ihrer politischen Anschauung erfahren dürfen und das Asylrecht ohne Rücksicht auf die Zahl der politisch Verfolgten gewährt wird (Urteil vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - [BVerwGE 39, 27, 31 [BVerwG 26.10.1971 - I C 30/68]]; Beschluß vom 27. Februar 1973 - BVerwG 1 B 83.72 -).
  • BVerwG, 27.02.1973 - I B 83.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 1427.79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz, daß Asylbewerber keine unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Rasse, der Religion, des Herkunftslandes oder ihrer politischen Anschauung erfahren dürfen und das Asylrecht ohne Rücksicht auf die Zahl der politisch Verfolgten gewährt wird (Urteil vom 26. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 30.68 - [BVerwGE 39, 27, 31 [BVerwG 26.10.1971 - I C 30/68]]; Beschluß vom 27. Februar 1973 - BVerwG 1 B 83.72 -).
  • BVerwG, 30.10.1981 - 9 B 3827.81

    Einordnung von Auskünften des Auswärtigen Amtes als bloße Parteibehauptungen -

    Es ist schließlich auch nicht klärungsbedürftig, daß eine Differenzierung nach den Herkunftsländern der Asylbewerber sowohl mit dem absoluten Schutz des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG als auch mit den auch für Ausländer geltenden Grundrechten der Art. 1 und 3 GG unvereinbar wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 1973 - BVerwG 1 B 83.72 - und vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 1427.79 -).
  • BVerwG, 29.09.1981 - 9 B 3406.81

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich ohne weiteres aus dem Grundgesetz, daß Asylbewerber keine unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Rasse, der Religion, des Herkunftslandes oder ihrer politischen Anschauung erfahren dürfen und das Asylrecht ohne Rücksicht auf die Zahl der politisch Verfolgten gewährt wird (BVerwGE 39, 27 [31]; Beschluß vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 1427.79 -).
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